Der Gemeinderat besteht aus den Mitgliedern des Gemeindevorstandes und den Gemeinderatsmitgliedern. Er ist das beschließende und überwachende Organ. Der Gemeinderat berät und beschließt über alle Angelegenheiten des Gemeindevermögens und -guts, genehmigt den Gemeindevoranschlag, beschließt die Einführung sonstiger Gemeindeabgaben und Zuschläge, wählt den Bürgermeister und die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstands aus ihrer Mitte und überwacht deren Geschäftsführung.