Beerdigungsgebühr ab 01.01.2021

Zuständig

1. Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der

 

 a) Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab
 € 600,00
 b) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 300,00
 c) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Urnen
 € 300,00
 d) Beerdigung einer  Leiche in einer Gruft
 € 700,00
 e) Beerdigung einer Urne in einer Gruft für Leichen
 € 700,00
 d) Beerdigung einer  Urne in Urnennische
 € 300,00

2. Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der im Absatz 1 festgesetzten Gebührensätze.

3. Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebphr nach Absatz 1 um € 500,00.
    Bei Erdgräbern für Urnen mit Deckel (blinde Grüfte) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 300,00.

4. Bei Begräbnissen am Wochenende ab Freitag 12:00 Uhr erhöht sich die Jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 100,00.


Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Doppelte der jeweiligen Beerdigungsgebühr. 

Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 10,00.