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Beerdigungsgebühr ab 01.01.2021
Zuständig
Rosenbichler Hannes
(Amtsleiter)
1. Die
Beerdigungsgebühr
(für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der
a) Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab
€ 600,00
b) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen
€ 300,00
c) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Urnen
€ 300,00
d) Beerdigung einer Leiche in einer Gruft
€ 700,00
e) Beerdigung einer Urne in einer Gruft für Leichen
€ 700,00
d) Beerdigung einer Urne in Urnennische
€ 300,00
2. Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der im Absatz 1 festgesetzten Gebührensätze.
3. Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebphr nach Absatz 1 um € 500,00.
Bei Erdgräbern für Urnen mit Deckel (blinde Grüfte) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 300,00.
4. Bei Begräbnissen am Wochenende ab Freitag 12:00 Uhr erhöht sich die Jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 100,00.
Die
Enterdigungsgebühr
für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Doppelte der jeweiligen Beerdigungsgebühr.
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 10,00.