Grabstellengebühr ab 01.01.2021

Zuständig

Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. bei sonstigen Grabstellen auf 10 Jahre bei Urnennischen und 30 Jahre bei Grüften beträgt für

a)    Erdgrabstellen:

1. zur Beerdigung bis zu 2 Leichen und Urnen
 €  500,00
2. zur Beerdigung bis zu 4 Leichen und Urnen €  1000,00
2. zur Beerdigung bis zu 4 Urnen €  1000,00





 b)    sonstige Grabstellen:

3. Urnennischen zur Beisetzung bis zu 4 Urnen €   1.000,00
1. Gruft zur Beisetzung bis zu 3 Leichen und Urnen €   6.500,00
2. Gruft zur Beisetzung bis zu 6 Leichen und Urnen € 12.000,00


 Verlängerungsgebühren

  1. Für Erdgrabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
  2. Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
  3. Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.